Gasthörer*innen
Nicht immatrikulierte Personen, Interessierte ohne Hochschulzugangsberechtigung und Studierende anderer Hochschulen haben die Möglichkeit, die Teilnahme an bestimmten Lehrveranstaltungen als Gasthörer*in zu beantragen, sofern nicht die Fakultät den Besuch von Lehrveranstaltungen zahlenmäßig beschränkt und/oder vom Nachweis erforderlicher Studienleistungen oder Kenntnisse abhängig gemacht hat.
Antrag
Der Aufnahmeantrag als Gasthörer*in ist in der Studienzentrale der Universität, Wilhelmsplatz 4, für jedes Semester gesondert innerhalb der Immatrikulationsfrist zu stellen.
Für die Aufnahme als Gasthörer*in werden Gebühren erhoben:
- bis zu vier Semesterwochenstunden (SWS): € 75,00
- über vier Semesterwochenstunden (SWS): € 150,00.
Die Gebühren können auf Antrag erlassen werden. Dies gilt für Flüchtlinge sowie weitere Bezieher*innen von Sozialleistungen.
Gasthör-Chipkarte (Studierendenausweis)
Als Gasthörer*in bekommen Sie an der Chipkartenstelle im ZHG eine besondere Chipkarte (Studienausweis), die auch mit dem Verlängerungsdrucker dort bedruckt und überschrieben werden kann. Auf der Vorderseite wird oberhalb des Aufdrucks "Studienausweis" als weiterer Aufdruck "Gasthörer" ergänzt.
Zusammen mit der Chipkarte bekommen Sie ihren Account bei stud.IT (für E-Mail, Stud.IP-Zugang, FlexNow-Nutzung). Bei den damit zugänglichen SB-Funktionen können Sie nur ihre Kontaktdaten und ihr Kennwort ändern.
Die Gasthör-Chipkarte kann für Kopien, Drucke, Mahngebühren der SUB (Geld-Aufwertung), Zutrittskontrolle und Schließfächer benutzt werden. Sie enthält weder das Semesterticket noch den Heimvorteil. In den Betrieben des Studentenwerks und der UMG Gastronomie können Gasthörer*innen zum Gästetarif mit der Chipkarte bezahlen.