Aktuelle Hinweise


Mittwoch, 07.01.2026, 18 Uhr c. t., Adam-von-Trott-Saal (Tagungs- und Veranstaltungshaus Alte Mensa, Wilhelmsplatz 3)

Katharina Naumann (Magdeburg):
Philosophinnen in Lehre und Unterricht. Überlegungen zur Kanonerweiterung am Beispiel von Anscombe, Foot, Midgley und Murdoch

Abstract
Frauen sind in der Philosophie nach wie vor unterrepräsentiert und dies betrifft insbesondere ihre Sichtbarkeit im philosophischen Kanon. Neben sozialen und institutionellen Gründen, die es Philosophinnen lange schwer gemacht haben, unter gleichen Voraussetzungen innerhalb der Disziplin zu partizipieren, so die Ausgangsthese des Vortrags, ist dies vor allem auf eine vergeschlechtlichte Erinnerungskultur zurückzuführen. Dieser Befund tritt nicht nur mit Blick auf philosophiehistorische Überblickswerke deutlich zutage, sondern zeigt sich gerade auch darin, was an Universitäten und Schulen behandelt wird. Ausgehend davon sollen im Vortrag Gründe für eine Diversifizierung des Philosophiekanons in der Hochschullehre und im Schulunterricht erörtert werden. Am Beispiel des sogenannten ‚Wartime Quartet‘ – gemeint sind damit Elizabeth Anscombe, Philippa Foot, Mary Midgley und Iris Murdoch, die unter besonderen Bedingungen, nämlich zur Zeit des 2. Weltkrieges, gemeinsam in Oxford studierten – sollen sodann zunächst Möglichkeiten, Herausforderungen und Potentiale der Behandlung von Philosophinnen in der Lehre beleuchtet werden. Dabei wird zugleich dafür argumentiert, dass der Lehre eine entscheidende Rolle für eine nachhaltige Diversifizierung des Kanons zukommt, aus der nicht zuletzt hinsichtlich der Lehrkräfteausbildung eine besondere Verantwortung entspringt: Selbst wenn Lehrkräfte vermehrt Texte und Theorien von Philosophinnen in ihren Unterricht integrieren möchten, so erweist sich dies – zumal wenn sie aus ihrem Studium nicht mit entsprechenden Positionen vertraut sind – nämlich als sehr anspruchsvolles und zeitaufwändiges Vorhaben, weil entsprechendes Unterrichtsmaterial bislang oftmals nicht zur Verfügung steht oder nicht leicht auffindbar ist. Entsprechend werden abschließend konkrete Vorschläge zur Behandlung des ‚Wartime Quartet‘ im Werte-und-Normen- bzw. im Philosophie-Unterricht vorgestellt.

Programm
Flyer


Auch in diesem Jahr gibt es für Studierende des Philosophischen Seminars wieder die Gelegenheit, sich im Rahmen des Erasmus-Programms für einen ein- bis zweisemestrigen Auslandsaufenthalt an unseren Partnerunis (in Wien, Bern, Madrid, Mailand und Padua) zu bewerben.

Darüber hinaus wurde unserem Seminar für das akademische Jahr 2026/27 jeweils ein Platz an derUniversity of Tartu und an der Ghent University über das ENLIGHT-Programm zugeteilt. Für diese Auslandaufenthalte gelten dieselben Bedingungen wie für reguläre Erasmus-Aufenthalte. Das ist eine schöne (aber leider einmalige) Gelegenheit für unsere Studierende, da beide Philosophie-Institute auch englischsprachige Veranstaltungen anbieten.

Die Bewerbungsfrist endet am 31.1.2026.

Flyer

Ab dem WiSe 25/26 können in den M.A.-Modulen M.Phi.100 und M.Phi.104-107 die „großen“ Modulprüfungen (Hausarbeiten und mündliche Prüfungen) grundsätzlich auch in Seminaren abgelegt werden, denen diese Module zugeordnet sind, und nicht mehr nur in Hauptseminaren (und Kolloquien). Welche konkrete Prüfungsform dabei angeboten wird, entscheiden die Lehrenden.
Die Änderung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in den Amtlichen Mitteilungen abgebildet (wir warten noch darauf), das Philosophische Seminar hat sie aber schon im Lehrplan für das kommende Semester berücksichtigt. Dadurch haben Master-Studierende eine deutlich größere Auswahl an Lehrveranstaltungen bei der Belegung der Module.

 
Leitlinien zum Umgang mit KI-Werkzeugen in Prüfungsleistungen am Philosophischen Seminar

Das Philosophische Seminar möchte auch künftig schriftliche Arbeiten wie Essays und Hausarbeiten als Prüfungsformen beibehalten, da es sich hierbei um für das fachliche Lernen besonders fruchtbare Formate handelt. In Lehrveranstaltungen wird transparent kommuniziert, dass beim Anfertigen dieser Arbeiten der Einsatz von KI-Werkzeugen lediglich in dem Rahmen erlaubt ist, der dem Philosophieren und philosophischen Lernen nicht entgegensteht. Von Studierenden wird erwartet, dass sie sich eigenständig mit den philosophischen Gedanken und Texten anderer auseinandersetzen, eigene philosophische Überlegungen entwickeln und diese gemäß den wissenschaftlichen Standards des Faches verschriftlichen.

Leitlinien:

Die Lehrenden des Philosophischen Seminars erwarten bei schriftlichen Arbeiten, die als Prüfungsleistungen eingereicht werden, 

  • dass diese selbstständig angefertigt wurden und KI-Werkzeuge, wenn überhaupt, ausschließlich für die Literaturrecherche sowie für Korrektur- oder Übersetzungszwecke genutzt wurden;
  • dass die Arbeiten weder in Teilen noch in Gänze durch KI-Werkzeuge erstellt wurden, sondern in Struktur, Inhalt und sprachlicher Ausgestaltung eine eigenständige Leistung darstellen;
  • dass die Vorschläge der verwendeten KI-Werkzeuge für Literaturrecherche, Korrektur oder Übersetzungen überprüft und ggf. bearbeitet wurden und die Studierenden die volle Verantwortung für den eingereichten Text übernehmen;
  • dass die Studierenden zur Kenntnis genommen haben, dass die Verwendung von KI-Werkzeugen für die Textproduktion als Täuschungsversuch geahndet wird sowie,
  • dass die direkte oder sinngemäße Übernahme fremden Gedankenguts ohne korrekte Belege als Plagiat geahndet wird.


September 2025