Sprachnnachweise

Sprachen als Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt

Falls Sie nur geringe Sprachkenntnisse des Gastlandes besitzen, erkundigen Sie sich nach fremdsprachigen Kursangeboten. Zur Vorbereitung können Sie etwa das umfangreiche Kursangebot im Sprachlehrzentrum oder das spezielle Erasmus-Sprachkursprogramm "EILC" nutzen. Darüber hinaus bieten die Erasmus-Gasthochschulen selbst häufig Sprachkurse an, entweder vor Beginn des Semesters oder auch semesterbegleitend.

Anerkennbare Sprachnachweise

  • Sprachnachweise für Englisch
    • Abiturzeugnis:
      • Hochschulzugangsberechtigung mit Verweis auf Anwendung „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“
      • Hochschulzugangsberechtigung ohne Verweis auf Anwendung „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“
        • Abitur (G8 und G9): Nachweis B2 Niveau, wenn Fremdsprache bis zum Abitur gelernt und ein Notendurchschnitt von mindestens gut in den letzten vier Schuljahren erreicht wurde
        • Abitur (G8): Nachweis B1 Niveau, wenn Fremdsprache mindestens 6 Schuljahre erfolgreich bis Klasse 11 gelernt wurde
        • Abitur (G9): Nachweis B1 Niveau, wenn Fremdsprache mindestens 7 Schuljahre erfolgreich bis Klasse 12 gelernt wurde
    • ZESS-Sprachnachweise für Auslandsaufenthalte auf Niveau B1. Hier finden Sie die Prüfungstermine der ZESS.
      Achtung: Ein Einstufungstest der ZESS ist kein gültiger Sprachnachweis!
    • „Cambridge English: Preliminary“ (PET)
    • IELTS Academic (min. Band 4)
    • TOEFL PBT (min. 487 Punkte)
    • TOEFL iBT (min. 57 Punkte)
    • UNIcert (min. Niveaustufe I)
    • TELC (min. B1)
    • Volkshochschul- oder Sprachinstitutnachweise ebenfalls möglich (min. B1)
    • Duolingo English Test (DET) (min. B1)
  • Sprachnachweise für Spanisch
    • Abiturzeugnis:
      • Hochschulzugangsberechtigung mit Verweis auf Anwendung „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“
      • Hochschulzugangsberechtigung ohne Verweis auf Anwendung „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“
        • Abitur (G8 und G9): Nachweis B2 Niveau, wenn Fremdsprache bis zum Abitur gelernt und ein Notendurchschnitt von mindestens gut in den letzten vier Schuljahren erreicht wurde
        • Abitur (G8): Nachweis B1 Niveau, wenn Fremdsprache mindestens 6 Schuljahre erfolgreich bis Klasse 11 gelernt wurde
        • Abitur (G9): Nachweis B1 Niveau, wenn Fremdsprache mindestens 7 Schuljahre erfolgreich bis Klasse 12 gelernt wurde
    • ZESS-Sprachnachweise für Auslandsaufenthalte auf Niveau B1.
      Achtung: Ein Einstufungstest der ZESS ist kein gültiger Sprachnachweis!
    • DELE (min. B1)
    • TELC Español (min. B1)
    • DIE (min. B1)
    • Volkshochschul- oder Sprachinstitutnachweise ebenfalls möglich (min. B1)
  • Sprachnachweise für Französisch
    • Abiturzeugnis:
      • Hochschulzugangsberechtigung mit Verweis auf Anwendung „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“
      • Hochschulzugangsberechtigung ohne Verweis auf Anwendung „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“
        • Abitur (G8 und G9): Nachweis B2 Niveau, wenn Fremdsprache bis zum Abitur gelernt und ein Notendurchschnitt von mindestens gut in den letzten vier Schuljahren erreicht wurde
        • Abitur (G8): Nachweis B1 Niveau, wenn Fremdsprache mindestens 6 Schuljahre erfolgreich bis Klasse 11 gelernt wurde
        • Abitur (G9): Nachweis B1 Niveau, wenn Fremdsprache mindestens 7 Schuljahre erfolgreich bis Klasse 12 gelernt wurde
    • ZESS-Sprachnachweise für Auslandsaufenthalte auf Niveau B1.
      Achtung: Ein Einstufungstest der ZESS ist kein gültiger Sprachnachweis!
    • DALF (min. B1)
    • DELF (min. B1)
    • TELC (min. B1)
    • Volkshochschul- oder Sprachinstitutnachweise ebenfalls möglich (min. B1)
    Der Sprachnachweis sollte nicht älter als drei Jahre sein, nur die Hochschulzugangsberechtigung kann vier Jahre alt sein.

    Ein Einstufungstest des ZESS ist kein gültiger Sprachnachweis!

  • Online-Sprachtests (verpflichtend für die Unterrichtssprachen Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch und Schwedisch vor und nach Abschluss des Auslandsaufenthalts), hierüber werden Sie von Göttingen International gesondert informiert (ca. im Juli)