Lehrendenmobilität Outgoing - Erasmus+ (KA 131)
Erasmus+ fördert Lehraufenthalte an Partnerhochschulen in den Programmländern. Voraussetzungen sind, dass die Gasteinrichtung über eine gültigen Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) verfügt und ein Erasmus+ Inter-institutional agreement besteht. Mobilität von Lehrenden soll:
- das Lehrangebot an der Gasthochschule ergänzen und Fachwissen weitergeben
- den Austausch von neuen Lehrinhalten und -methoden ermöglichen
- europäische Partnerschaften stärken und die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme fördern
- nicht-mobile Studierende an der Gasthochschule an internationaler Lehre teilhaben lassen
Bewerbung
Wofür kann ich mich bewerben?- Blended Intensive Programme (BIP)
- Gemeinsame internationale Studiengänge
- Summer Schools
- Teaching Weeks
Es gibt verschiedene Möglichkeiten mit Erasmus+ im Ausland zu lehren:
- Professor*innen und Lehrende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (Promovenden)
Wünschenswert ist die Anzahl der Erasmus+ Lehrmobilitäten an einer der ENLIGHT-Partneruniversitäten zu erhöhen.
Die Bewerbung erfolgt online über das Mobilitätsportal
Bewerbungen können fortlaufend für das jeweilige Semester eingereicht werden bis
Wintersemester: 15. Dezember, die vollständigen Unterlagen müssen bis spätestens 5 Wochen vor Beginn der Mobilität online vorliegen
Sommersemester: 15. Juni, die vollständigen Unterlagen müssen bis spätestens 5 Wochen vor Beginn der Mobilität online vorliegen
Aufenthaltsdauer & Förderung
Wie lange kann ich ins Ausland gehen?Eine Erasmus+ Lehrmobilität dauert mindestens 2 Tage (ohne Reisetage) und maximal 60 Tage. Aufgrund begrenzter Mittelverfügbarkeit fördert vorrangig Mobilitäten im Umfang von 2 – 10 Lehrtagen (ohne Wochenenden). Längere Aufenthalte stellen eine Ausnahme dar und bedürfen einer frühzeitigen Kontaktaufnahme zwecks Klärung, in welchem Umfang eine Förderung möglich ist. Der Lehrumfang beträgt mindestens 8 h bei einem Aufenthalt von 2 – 7 Tagen. Das Deputat für Aufenthalte, die darüber hinaus gehen wird nach der Formel 8 Stunden / 5 Tage * Anzahl zusätzlicher Tage berechnet.
Aufenthaltskosten nach Länderkategorie:
Bis zum 14. Tag:
- Gruppe 1: 180 € am Tag
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden - Gruppe 2: 160 € am Tag
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - Gruppe 3: 140 € am Tag
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn - 10-99km: 23€
- 100-499km: 180€ (Green Travel: 210€)
- 500-1999km: 275€ (Green Travel: 320€)
- 2000-2999km: 360€ (Green Travel: 410€)
- 3000-3999km: 530€ (Green Travel: 610€)
- 4000-7999km: 820€
- 8000 und mehr: 1500€
Ab dem 15. Tag entspricht der Satz 70 % des Grundbetrags.
Je nach Mittelverfügbarkeit können 1 bis 2 Reisetage darüber hinaus finanziert werden. Voraussetzung ist, dass diese unmittelbar an das Training/Workshop/Job Shadowing angrenzen (z. B. So Anreise, Montag Programmstart). Erfolgt die Mobilität mit einem emissionsarmen Verkehrsmittel (kein Flugzeug!) kann zusätzlich eine Aufstockung für Green Travel bewilligt werden.
Fahrtkosten:
-
nach Entfernungsrechner
Druck- und Versicherungskosten werden nicht übernommen. Die Geförderten sind verpflichtet selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) zu sorgen.
Checklisten & Dokumente
Checklisten & Leitfäden Dokumente- Dienstreiseantrag (via Lucom)
- Certificate of Stay
- Teaching Agreement
- EU-Survey: Über das EU Mobility Tool wird zeitnah nach Ende der Mobilität ein automatisierter Link verschickt. Der EU-Survey ist ein Onlinebericht (verpflichtende Abgabe).
Kontakt:
Erasmus+ Key Action 131 Team
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
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