Lehrendenmobilität Outgoing - Erasmus+ (KA 131)
Erasmus+ fördert Lehraufenthalte an Partnerhochschulen in den Programmländern. Voraussetzungen sind, dass die Gasteinrichtung über eine gültigen Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) verfügt und ein Erasmus+ Inter-institutional agreement besteht. Mobilität von Lehrenden soll:
- das Lehrangebot an der Gasthochschule ergänzen und Fachwissen weitergeben
- den Austausch von neuen Lehrinhalten und -methoden ermöglichen
- europäische Partnerschaften stärken und die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme fördern
- nicht-mobile Studierende an der Gasthochschule an internationaler Lehre teilhaben lassen
Bewerbung
Wofür kann ich mich bewerben?- Blended Intensive Programme (BIP)
- Gemeinsame internationale Studiengänge
- Summer Schools
- Teaching Weeks
Es gibt verschiedene Möglichkeiten mit Erasmus+ im Ausland zu lehren:
- Professor*innen und Lehrende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (Promovenden)
Wünschenswert ist die Anzahl der Erasmus+ Lehrmobilitäten an einer der ENLIGHT-Partneruniversitäten zu erhöhen.
Die Bewerbung erfolgt online über das Mobilitätsportal.
Bewerbungen können fortlaufend für das jeweilige Semester eingereicht werden bis
Wintersemester: 15. Dezember, die vollständigen Unterlagen müssen bis spätestens 5 Wochen vor Beginn der Mobilität online vorliegen
Sommersemester: 15. Juni, die vollständigen Unterlagen müssen bis spätestens 5 Wochen vor Beginn der Mobilität online vorliegen
Aufenthaltsdauer & Förderung
Wie lange kann ich ins Ausland gehen?Eine Erasmus+ Lehrmobilität dauert mindestens 2 Tage (ohne Reisetage) und maximal 60 Tage. Aufgrund begrenzter Mittelverfügbarkeit werden vorrangig Mobilitäten im Umfang von 2 – 10 Lehrtagen (ohne Wochenenden) gefördert. Längere Aufenthalte stellen eine Ausnahme dar und bedürfen einer frühzeitigen Kontaktaufnahme zwecks Klärung, in welchem Umfang eine Förderung möglich ist. Der Lehrumfang beträgt mindestens 8 h bei einem Aufenthalt von 2 – 7 Tagen. Das Deputat für Aufenthalte, die darüber hinaus gehen wird nach der Formel 8 Stunden / 5 Tage * Anzahl zusätzlicher Tage berechnet.
Aufenthaltskosten nach Länderkategorie:
Bis zum 14. Tag:
- Gruppe 1: 180 € am Tag
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden - Gruppe 2: 160 € am Tag
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - Gruppe 3: 140 € am Tag
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn - 10-99km: 23€
- 100-499km: 180€ (Green Travel: 210€)
- 500-1999km: 275€ (Green Travel: 320€)
- 2000-2999km: 360€ (Green Travel: 410€)
- 3000-3999km: 530€ (Green Travel: 610€)
- 4000-7999km: 820€
- 8000 und mehr: 1500€
Ab dem 15. Tag entspricht der Satz 70 % des Grundbetrags.
Je nach Mittelverfügbarkeit können 1 bis 2 Reisetage zusätzlich gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese unmittelbar an den Lehraufenthalt angrenzen (z. B. Anreise am Sonntag, Beginn Lehre am Monat). Erfolgt die Mobilität mit einem emissionsarmen Verkehrsmittel (kein Flugzeug!) kann zusätzlich eine Aufstockung für Green Travel (entfällt ab Projekt 2024) bewilligt werden.
Fahrtkosten:
-
nach Entfernungsrechner
Druck- und Versicherungskosten werden nicht übernommen. Die Geförderten sind verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) zu sorgen.
Checklisten & Dokumente
Checklisten & Leitfäden Dokumente- Dienstreiseantrag (via Lucom)
- Certificate of Stay
- Teaching Agreement
- EU-Survey: Über das Beneficiary Module (BM) wird zeitnah nach Ende der Mobilität ein automatisierter Link verschickt. Der EU-Survey ist ein Onlinebericht (verpflichtende Abgabe).
Kontakt:
Erasmus+ Key Action 131 Team
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
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