Lehrendenmobilität Outgoing - Erasmus+ (KA 131)
Erasmus+ fördert Lehraufenthalte an Partnerhochschulen in den Programmländern. Voraussetzungen sind, dass die Gasteinrichtung über eine gültigen Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) verfügt und ein Erasmus+ Inter-institutional agreement vereinbart wurde.
Gö Abroad – Die Datenbank für Auslandsmobilität Bei der Suche bitte nach Erasmus+ KA 131 STA (Lehre) filtern.
Mobilität von Lehrenden soll:- das Lehrangebot an der Gasthochschule ergänzen und Fachwissen weitergeben
- den Austausch von neuen Lehrinhalten und -methoden ermöglichen
- europäische Partnerschaften stärken und die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme fördern
- nicht-mobile Studierende an der Gasthochschule an internationaler Lehre teilhaben lassen
Bewerbung
Wofür kann ich mich bewerben?- Blended Intensive Programme (BIP)
- Gemeinsame internationale Studiengänge
- Summer Schools
- Teaching Weeks Wünschenswert ist, die Anzahl der Erasmus+ Lehrmobilitäten an einer der ENLIGHT-Partneruniversitäten zu erhöhen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten mit Erasmus+ im Ausland zu lehren:
Hinweis: Die Teilnahme an Konferenzen und Tagungen ist nicht förderfähig
- Professor*innen und Lehrende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (bspw. Promovierende) mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
Die Bewerbung erfolgt online über das Mobilitätsportal.
Bewerbungen können fortlaufend für das jeweilige Semester eingereicht werden bis
Wintersemester: 15. Dezember, die vollständigen Unterlagen müssen bis spätestens 5 Wochen vor Beginn der Mobilität online vorliegen
Sommersemester: 15. Juni, die vollständigen Unterlagen müssen bis spätestens 5 Wochen vor Beginn der Mobilität online vorliegen
Hinweis:Im akademischen Jahr 2026/27 sind aufgrund geringerer Fördermittel weniger Mobilitäten realisierbar.Aufenthaltsdauer & Förderung
Wie lange kann ich ins Ausland gehen?Die Mindestdauer einer Lehrmobilität beträgt 2 Tage (ohne Reisetage). Die Förderung einer Lehraktivität ist im Regelfall auf 2-5 Tage (i. d. R. Arbeitstage) begrenzt. Längere Lehraufenthalte sind aufgrund geringerer Fördermittel nicht möglich. Wochenenden sind nicht förderfähig. Sollte Lehre am Wochenende stattfinden, ist dies bitte im Vorfeld bzw. in der Bewerbung darzulegen. Der Lehrumfang beträgt mindestens 8 h bei einem Aufenthalt von 2 – 7 Tagen. Das Deputat für Aufenthalte, die darüber hinaus gehen, wird nach der Formel 8 Stunden / 5 Tage * Anzahl zusätzlicher Tage berechnet.
Aufenthaltskosten nach Länderkategorie:
Bis zum 14. Tag:
- Gruppe 1: 180 € am Tag:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden - Gruppe 2: 160 € am Tag:
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern - Gruppe 3: 140 € am Tag:
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Ab dem 15. Tag entspricht der Satz 70 % des Grundbetrags.
Die Reisepauschale wird einmalig für Hin- und Rückreise gewährt. Je nach Mittelverfügbarkeit können 1 bis 2 Reisetage zusätzlich gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese unmittelbar an den Lehraufenthalt angrenzen (z. B. Anreise am Sonntag, Beginn Lehre am Monat). Es wird grundsätzlich die Empfehlung ausgesprochen, umweltfreundliche Verkehrsmittel innerhalb Europas für die An- und Abreise bevorzugt zu nutzen. Für nachhaltiges Reisen wird eine höhere Reisepauschale gewährt. Informationen zum nachhaltigen Reisen finden Sie hier.
Fahrtkosten:
nach EntfernungsrechnerBitte Beachten:
In Einzelfällen decken die Pauschalen möglicherweise nicht die tatsächlichen Kosten ab. Daher sollten Lehrende frühzeitig die Ausgaben kalkulieren und prüfen, ob mögliche zusätzliche Kosten von der Einrichtung oder Fakultät getragen werden können.
Druck- und Versicherungskosten werden nicht übernommen. Die Geförderten sind verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) zu sorgen.
Checkliste, Leitfaden & mobilitätsrelevante Dokumente
Checkliste & Leitfaden- Checkliste Lehrendenmobilität - Universität
- Checkliste Lehrendenmobilität - UMG: Die Checkliste ist nicht aufrufbar und wird nominierten Personen, mit der Bewilligung direkt zugestellt.
- Leitfaden Lehrendenmobilität 2021-2027
- Dienstreiseantrag (via Lucom); Lehrende der UMG nutzen bitte das LUCOM-Formular der UMG (s. auch Checkliste)
- Certificate of Stay
- Teaching Agreement
- EU-Survey: Über das Beneficiary Module (BM) wird zeitnah nach Ende der Mobilität ein automatisierter Link verschickt. Der EU-Survey ist ein Onlinebericht (verpflichtende Abgabe).
Kontakt:
Erasmus+ Key Action 131 Team
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
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