Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken - Erasmus+ (KA 131)
Erasmus+ fördert arbeitsplatzbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal. Wissenschaftsunterstützendes Personal kann sich auf eine Mobilität an einer europäischen Partnerhochschule oder Organisation (nicht EU-Einrichtungen) in einem Programmländern bewerben. Mobilität von Hochschulpersonal soll:
- den Austausch von Fachkenntnissen und Fertigkeiten unterstützen,
- Sprachkenntnisse ausbauen und vertiefen,
- das Verständnis sprachlicher, gesellschaftlicher sowie kultureller Vielfalt fördern,
- die Motivation und Arbeitszufriedenheit erhöhen,
- den europäischen Gedanken stärken.
Bewerbung
Termine zu unseren Informationsveranstaltungen finden Sie hier.
Förderfähige Aktivitäten- Internationale Staff Training Weeks
- Job Shadowing
- Sprachkurse
- Workshops
Die Bewerbung erfolgt online über das Mobilitätsportal.
Ausschreibungen 2026 und 2027
Juni
- Ausschreibungsbeginn: 01.06.2026
- Ausschreibungsende: 15.06.2026
September
- Ausschreibungsbeginn: 01.09.2026
- Ausschreibungsende: 30.09.2026
November
- Ausschreibungsbeginn: 01.11.2026
- Ausschreibungsende: 30.11.2026
Februar
- Ausschreibungsbeginn: 01.02.2027
- Ausschreibungsende: 15.02.2027
März
- Ausschreibungsbeginn: 01.03.2027
- Ausschreibungsende: 15.03.2027
Aufenthaltsdauer & Förderung
Wie lange kann ich ins Ausland gehen?Die Mindestdauer einer Personalmobilität beträgt 2 Tage (ohne Reisetage). Die Förderung einer Trainingsaktivität ist im Regelfall auf 2-5 Arbeitstage begrenzt. Aktivitäten am Wochenende (z. B. im Rahmen von Sprachkursen) sind nicht förderfähig. Konferenzen und Tagungen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Aufenthaltskosten nach Länderkategorie:
- Gruppe 1: 180 € am Tag:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden - Gruppe 2: 160 € am Tag:
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern - Gruppe 3: 140 € am Tag:
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Die Reisepauschale wird einmalig für Hin- und Rückreise bewilligt. Je nach Mittelverfügbarkeit können bis zu 2 Reisetage finanziert werden. Voraussetzung ist, dass die Reisetage unmittelbar an die Aktivität angrenzen (z. B. Anreise am Sonntag, Beginn Training am Montag). Die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel innerhalb Europas für die An- und Abreise wird empfohlen. Wer "grün" reist, erhält eine höhere Reisepauschale. Informationen zum nachhaltigen Reisen finden Sie hier.
nach EntfernungsrechnerHinweis:
In Einzelfällen decken die Pauschalen ggf. nicht die tatsächlichen Kosten nicht vollständig ab. Daher sollten Teilnehmende frühzeitig die Ausgaben kalkulieren und klären, ob zusätzlichen Kosten von der eigenen Einrichtung übernehmen werden können..
Die Geförderten sind verpflichtet selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) zu sorgen.
Checkliste, Leitfaden & mobilitätsrelevante Dokumente
Checkliste & Leitfäden Dokumente- Dienstreiseantrag (via Lucom)
- Certificate of Stay
- Training Agreement: Die Vorlage für das Training Agreement erhalten Sie zusammen mit weiteren Informationen, wenn die Bewerbung erfolgreich war.
- EU-Survey: Über das Beneficiary Module (BM) wird zeitnah nach Ende der Mobilität ein automatisierter Link verschickt. Der EU-Survey ist ein Onlinebericht (verpflichtende Abgabe).
Kontakt:
Erasmus+ Key Action 131 Team
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
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