Promotion

Im Folgenden soll, zur besseren Orientierung, ein Ablaufplan der Promotion dargestellt werden.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Themengebieten, die während Ihres Promotionsstudiums von Interesse sind. Sollten die Texte Fragen aufwerfen oder unbeantwortet lassen, weisen Sie uns bitte darauf hin.



Im Verlauf Ihres Promotionsstudiums müssen Sie, je nach Promotionsstudiengang/-programm, Module im Umfang von 24 bis 30 Credits (ECTS) belegen.

1. Module aus dem Modulkatalog des Promotionsstudiengangs/-programms

Eine Übersicht über die programmspezifischen Module erhalten Sie in den Modulverzeichnissen der GFA. Die genauen Veranstaltungstermine können Sie im eCampus einsehen bzw. bei den zuständigen Dozent*innen erfragen. Informationen zur Prüfungsanmeldung erfragen Sie bitte im Kurs/Modul. Eine Ausnahme bildet hier das Promotionskolleg Agrarökonomik. Informationen zu Terminen und zur Modulanmeldung finden Sie auf dessen Webseiten.

2. Module, Kurse, Workshop externer Anbieter

Weiterhin ist es möglich, Module/Veranstaltungen anderer Fakultäten, Universitäten oder Forschungseinrichtungen zu besuchen. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit den zuständigen Ansprechpersonen der Fakultäten auf, um sich über die Anerkennbarkeit externer Veranstaltungen zu informieren.

Veranstaltungen müssen für die Anerkennung mindestens die Wertigkeit von einem ECTS Credit haben. Bei Studienleistungen ohne Angabe von Credits gilt 30 h Arbeitsaufwand = 1 Credit.

Bitte beachten Sie, dass Kurse des Bachelorstudiums nicht anerkannt werden können. Kurse auf Masterniveau können in begründeten Fällen anerkannt werden, sofern diese Module im vorangegangenen Masterstudium noch nicht zur Anerkennung gebracht wurden. Der Umfang ist dabei auf höchstens 50 % der für das Promotionsstudium zu erbringenden Credits beschränkt. Falls der Kurs nicht eindeutig zuordenbar ist, müssen ihrem Antrag weitere Informationen hinzugefügt werden. Bitte geben Sie den Inhalt der Veranstaltung (Modulbeschreibung), die Anzahl der vergebenen Credits (ECTS) sowie die Art der Prüfung an.

Besonderheiten an der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie

Bei Konferenzen und Tagungen (gilt nicht für das Doktorandenkolloquium) können für eigene Vorträge bzw. Posterpräsentationen jeweils 3 Credits anerkannt werden. Es ist möglich, sich mehrere Vorträge/Poster auf verschiedenen Konferenzen anerkennen zu lassen. Dasselbe gilt für die Anerkennung der Betreuung von Abschlussarbeiten (Bachelor/Master).

Neben den Modulen ist es Ihnen auch möglich andere Veranstaltungen wie Workshops oder Symposien zu besuchen. Die GFA bietet in dieser Hinsicht einige Möglichkeiten an: Angebote der GFA. Diese finden teils auch in Kooperation mit den anderen Göttinger Graduiertenschulen statt. Einen Gesamtüberblick erhalten Sie auf dem Qualifizierungsportal für Promovierende. Angebote der GFA sind als Module anrechenbar. Veranstaltungen anderer Graduiertenschulen sollten Sie vorher mit den entsprechenden Beraterinnen/Beratern besprechen.

Eine weitere Möglichkeit, über Angebote dieser Art informiert zu bleiben, bietet der GFA-Newsletter. Diesen können Sie bei der Bewerbung direkt abonnieren oder per E-Mail an gfa@uni-goettingen.de anfordern.

Wie muss die Anerkennung der Studienleistungen beantragt werden?

Zur Anerkennung der folgenden Studienleistungen senden Sie Ihre Modulnachweise unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer direkt an das Prüfungsamt.

  • Leistungen aus dem PAG Modulkatalog
  • Leistungen auf Master- oder Promotionsniveau, die an der Georg-August-Universität erbracht wurden
  • Leistungen aus dem Qualifizierungsangebot der Göttinger Graduiertenschulen


Die Anerkennung von Studienleistungen externer Anbieter (Hochschulen, Forschungsinstitute, ...) kann über die Plattform für Internationale Studierendenmobilität (PIM) beantragt werden. Der Login erfolgt über Ihre studentische Benutzerkennung. Eine Hilfestellung biete das Wiki.

Die Anerkennung von Studienleistungen kann im RTG 2654 formlos via Mail beantragt werden. Bitte setzten Sie sich dazu mit Dr. Melanie Grosse in Verbindung.

Wann muss die Beantragung erfolgen?

Anerkennungen können fortlaufend beantragt werden, auch Änderungen sind zu jeder Zeit möglich.
Hinweis: Bitte warten Sie nicht bis zum letzten Moment. Falls Ihnen noch Credits fehlen, wird es unmöglich, diese kurzfristig zu erbringen und Sie müssen die Abgabe Ihrer Dissertation verschieben.

Wie muss die Anerkennung der Studienleistungen beantragt werden?

Studiengang Forstwissenschaften und Waldökologie
Bitte füllen Sie für jede Anerkennung das Antragsformular aus. Dem Antrag ist jeweils ein Nachweis über die erbrachte Studienleistung anzufügen – entweder Zertifikate, Bescheinigungen, Posterkopien, Vortragsprogramme, FlexNow-Nachweise etc. oder wenn dies nicht möglich ist, die Unterschrift des/der Verantwortlichen auf dem Antragsformular (z. B. Doktorandenkolloquium, Lehrtätigkeiten). Die Anträge sind vorzugsweise in Papierform im Studiendekanat bei Jutta Hohlstamm einzureichen. Nutzen Sie den Briefkasten im Büsgenweg 4.

Nach der Anerkennung durch den Graduiertenausschuss werden Ihre Studienleistungen in einer Akte bei der GFA abgelegt. Im Falle von Unstimmigkeiten oder einer Ablehnung erhalten Sie eine gesonderte Nachricht.
Wir empfehlen Ihnen, eigene Aufzeichnungen zu führen bzw. Kopien für Ihre Unterlagen zu fertigen.

Studiengang Holzbiologie und Holztechnologie
Bitte wenden Sie sich an Prof. Dr. Carsten Mai, um eine Creditliste zu erhalten. In diese tragen Sie Ihre Studienleistungen selbstständig ein und senden die Liste mit entsprechenden Nachweisen per E-Mail zurück.

Wann muss die Beantragung erfolgen?

Es ist zweckmäßig, die Anträge semester- bzw. jahresweise einzureichen.
Hinweis: Bitte warten Sie nicht bis zum letzten Moment. Falls Ihnen noch Credits fehlen, wird es unmöglich, diese kurzfristig zu erbringen und Sie müssen die Abgabe Ihrer Dissertation verschieben.


Im Verlauf Ihres Promotionsstudiums werden Sie Ihrem Betreuungsausschuss mehrere Fortschrittsberichte vorlegen. Verpflichtet sind Sie zu mindestens einem Bericht pro Jahr. Rahmen und Form des Berichts sind vom Graduiertenausschuss weitestgehend vorgegeben. Einen Leitfaden für die Erstellung finden Sie hier. Bedenken Sie, die Fortschrittsberichte sollten Ihnen eine gute Vorbereitung auf die Prüfung sein und Ihre Arbeit sowie die Vernetzung innerhalb Ihres Arbeitsgebiets verbessern.

Andere Abschnitte des Ablaufplans einer Promotion: