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SFB-Planer: EINRICHTUNG eines Sonderforschungsbereichs

Eine Antragstellung für einen Sonderforschungsbereich bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die DFG über die Aufforderung zum Vollantrag bzw. die Bewilligung des Einrichtungsantrags lediglich an zwei Terminen im Jahr entscheidet (in der Regel Ende Mai und Ende November).

Das gesamte Antragsverfahren eines Sonderforschungsbereichs ist zweistufig mit einer Gesamtdauer - von der Idee bis zum Förderbeginn - von rund eineinhalb Jahren. Es erfordert eine gute Koordination und Abstimmung. Dies gilt sowohl universitätsintern als auch in Bezug auf die DFG. Hierbei unterstützen wir Sie während der gesamten Vorbereitungen durch Information und Beratung.

Im Folgenden möchten wir Ihnen zur ersten Orientierung eine Übersicht über Meilensteine und zeitliche Abläufe geben. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei bzgl. der Monate nur um Richtwerte handelt. Einen auf Ihr Vorhaben bezogenen, individuellen Zeitplan sowie die konkreten Schritte stimmen wir gerne mit Ihnen in persönlichen Beratungsgesprächen ab.

ACHTUNG! Aktuell kann sich aufgrund des hohen Antragsaufkommen bei der DFG das Datum für die Empfehlung zur Ausarbeitung eines Vollantrags um ein halbes Jahr verschieben. Alle weiteren Termine verschieben sich entsprechend.

Gewünschter Förderbeginn  
   
1. Stufe: Begutachtung und Empfehlung (Skizzenphase)  
Erstes Beratungsgespräch durch die Abteilung Forschung 07.2022
Antrag auf universitätsinterne Anschubfinanzierung 07.2022
Gespräch mit dem Vizepräsidenten für Forschung 08.2022
Ausarbeitung der Skizze (auch Konzeptpapier genannt) Herbst/Winter 2023
Einreichung der Skizze bei der Geschäftsstelle
der Forschungskommission des Senats
01.2023
Vorstellung und Diskussion der Skizze in der Forschungskommission des Senats 02.2023
Einreichung der Skizze zur Begutachtung bei der DFG* 02.2023
Beratungsgespräch mit der DFG 09.2023
Empfehlung der DFG zur Ausarbeitung eines Vollantrags 11.2023
   
2. Stufe: Begutachtung und Entscheidung (Vollantragsphase)  
Antrag auf universitätsinterne Anschubfinanzierung 11.2023
Auftaktgespräch mit dem Vizepräsident für Forschung 01.2024
Ausarbeitung des Einrichtungsantrags Winter/Frühjahr 2024
Einreichung des Vorantrags bei der DFG (6 Monate vor der Vor-Ort-Begutachtung) 02.2024
Finanzgespräch mit dem Präsidium 03.2024
Einreichung des Antrags bei der Geschäftsstelle
der Forschungskommission des Senats
04.2024
Vorstellung und Diskussion des Antrags in der Forschungskommission des Senats 05.2024
Diskussion des Einrichtungsantrags in der Kommission für Entwicklungs- und Finanzplanung 05.2024
Kurzvorstellung des Antrags im Senat 05.2024
Einreichung des Einrichtungsantrags bei der DFG (8 Wochen vor der Vor-Ort-Begutachtung) 06.2024
Zweitägige Vor-Ort-Begutachtung durch die DFG 08.2024
Entscheidung durch die DFG 11.2024
Schriftlicher DFG-Bescheid 12.2024
   
Projektstart Januar 2025


Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie finden das Beratungsgepräch und die Begutachtungen im Moment nur in virtueller Form statt.

* Die DFG empfiehlt aktuell eine möglichst frühzeitige Abgabe.