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Press release: Gegen Terrorismus und Kriminalität: Wie die Justiz in Europa zusammenarbeitet
No. 130 - 15.07.2019
Göttinger Rechtswissenschaftler untersuchen die Folgen der Europäischen Ermittlungsanordnung
(pug) Wie können die Justizbehörden der einzelnen EU-Länder zusammenarbeiten, um Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen? Die Europäische Ermittlungsanordnung, eine EU-Richtlinie, regelt das Zusammenspiel seit Mai 2017 neu. Welche praktischen Auswirkungen sie auf das deutsche Recht und die Justiz hat, erforschen Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler der Universität Göttingen in einem internationalen Team unter Leitung der Universität Maribor.
Auf Grundlage der EEA kann eine deutsche Staatsanwaltschaft zum Beispiel Beweise in einem anderen EU-Land erlangen. Das andere Land wird aufgefordert, Ermittlungsmaßnahmen wie etwa eine Zeugenbefragung oder Durchsuchung durchzuführen. Die EEA basiert auf dem Gedanken, dass alle Strafverfolgungsbehörden die in anderen EU-Staaten gefällten Urteile und Entscheidungen grundsätzlich wie inländische anzuerkennen haben und auch durchsetzen müssen. Was aber passiert, wenn dadurch nationale prozessuale Regelungen unterlaufen werden? Oder eine angeordnete Maßnahme im anderen Land gar nicht oder nur anders vorgesehen ist?
„Das Göttinger Team wird sich die ersten Erfahrungen im Umgang mit der EEA zunutze machen, um sich diesen Aspekten zu widmen“, sagt Projektleiter Dr. Alexander Heinze, Abteilung für ausländisches und internationales Strafrecht der Universität Göttingen. „Auch muss untersucht werden, ob durch die EEA Rechte des Beschuldigten in unzulässiger Weise beschnitten werden.“ Weiterer Kritikpunkt sei, dass kein transnationaler Rechtsbeistand vorgesehen ist, der bei den länderübergreifenden Prozessen im Hinblick auf die verschiedenen Sprachen und Normen unterstützen könnte.
„Bislang ist unsicher, in welchem Umfang die EEA überhaupt genutzt wird“, so Prof. Dr. Peter Rackow, der das Projekt in Göttingen durchführt, „und welche Vor- und Nachteile sie denjenigen, die sie in der Praxis anwenden müssen, bringt.“ Das Göttinger Team will nun vor allem durch Experteninterviews herausfinden, inwieweit Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Staatsanwaltschaft und die Polizei das Instrument bereits nutzen. Statistiken, in denen die Anordnungen erfasst werden, existieren nämlich noch nicht. Jede Partner-Organisation des Gesamtprojekts erstellt im Anschluss einen auf das jeweilige Land zugeschnittenen Leitfaden.
Kontakt:
Dr. Alexander Heinze
Georg-August-Universität Göttingen
Abteilung für ausländisches und internationales Strafrecht
Platz der Göttinger Sieben 5, 37073 Göttingen
Telefon: (0551) 39 7433
alexander.heinze@jura.uni-goettingen.de
www.department-ambos.uni-goettingen.de/index.php/abteilung/dr-alexander-heinze