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Press release: Vor 200 Jahren: Heinrich Heines Harzreise

No. 133 - 09.09.2024

Universität Göttingen erinnert an ihren berühmten Alumnus

 

(pug) Am 17. September 1737 wurde die Universität Göttingen feierlich eingeweiht. Der Jahrestag gibt Anlass, einen Blick auf ihre Geschichte zu werfen und an besondere Ereignisse zu erinnern – diesmal an die Harzreise des Jura-Doktoranden Heinrich Heine vom 14. bis zum 21. September 1824.

 

„Die Stadt Göttingen, berühmt durch ihre Würste und Universität (…) gefällt einem am besten, wenn man sie mit dem Rücken ansieht.“ Wer kennt sie nicht, Heines Abrechnung mit seiner Alma Mater in der „Harzreise“. 1821 hatte ihn die Universität wegen eines beabsichtigten Pistolenduells herausgeworfen. Drei Jahre später ermöglichte ihm ein Stipendium seines vermögenden Onkels einen Neustart. Bedingung war, die Promotion zum Doktor zu schaffen. Der schon gefeierte Dichter, der eher auf Gelage, Fechten und Liebschaften aus war, musste sich im Herbst 1824 also ins Studium des römischen Rechts vertiefen. Sein Lehrer war Gustav Hugo, der als Professor über 50 Jahre lang die Juristische Fakultät in Göttingen prägte. An einen Berliner Freund schrieb Heine damals: „Der Rathskeller und die Bibliothek ruinieren mich“.

 

„Die Enge, das endlose Büffeln fürs Examen in der Bibliothek, das lag ihm nicht“, so der Leiter des Universitätsarchivs, Dr. Holger Berwinkel. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Heine am 14. September 1824 Göttingen verließ, nach Clausthal, Goslar und bis auf den Brocken wanderte, um den Kopf freizubekommen. Noch im Oktober begann der damals 27-Jährige damit, seine Erlebnisse und seinen Frust über Göttingen niederzuschreiben: Hochgelehrt und weltfremd, provinziell und voller Standesdünkel gehe es zu. In der Bevölkerung gebe es vier Gruppen: Professoren, Studenten, Bürger und Vieh – letztere dabei die bedeutendste. Von den Schulkindern bis zur Damenwelt lässt Heine kein gutes Haar an Göttingen. Die in Landsmannschaften organisierten Studenten seien Barbaren wie zur Völkerwanderungszeit. Nur das Bier im Ratskeller sei gut.

 

„Es war schwierig, von Heine nicht verspottet zu werden, und nicht alles darf man für bare Münze nehmen“, erklärt der Historiker. So gehörte der zukünftige Jurist selbst den „Westphalen“ an, einer der attackierten Landsmannschaften. In der „Harzreise“ machte sich Heine wohl auch einfach Luft von seinem Examensstress, meint Berwinkel. Am Ende hat sich die Büffelei aber gelohnt: Am 20. Juli 1825 wurde Heinrich Heine von der Juristischen Fakultät tatsächlich zum Doctor iuris utriusque promoviert. Die erhaltene Urkunde – damals öffentlich an das Schwarze Brett geschlagen – liegt wie Heines eigenhändig auf Latein geschriebener Zulassungsantrag im Göttinger Universitätsarchiv. Der Vorgang war Routine. Außergewöhnlich aber war die Laudatio, die Gustav Hugo auf seinen Schüler hielt: Heine stehe nicht nur in einer Linie mit den großen römischen Juristen, sondern auch mit berühmten Dichtern wie Goethe. Als der ehemalige Unruhestifter so gefeiert wurde, war die „Harzreise“ freilich noch nicht veröffentlicht.

 

Kontakt:

Dr. Holger Berwinkel

Universitätsarchiv Göttingen

Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Papendiek 14, 37073 Göttingen

Telefon: (0551) 39-25309

E-Mail: berwinkel@sub.uni-goettingen.de

Internet: www.archiv.uni-goettingen.de