Alle Sperrungen wegen Blindgängerfund beendet – Bombe erfolgreich entschärft
Nr. 27 - 07.10.2021
In der Nähe des Zentralcampus am Weender Tor / Auditorium wurde gestern Vormittag ein Blindgänger gefunden. Vor der Entschärfung war ein Sicherheitsradius von 1000 Metern eingerichtet und evakuiert worden, wovon große Teile der Göttinger Innenstadt und des Zentralcampus betroffen waren.
Die Weltkriegsbombe konnte in der Nacht gegen 0.30 Uhr erfolgreich entschärft werden. Schäden sind nach Informationen der Stadt Göttingen nicht entstanden..
Alle evakuierten Gebäude sind wieder zugänglich.
Vielen Dank an alle Mitarbeiter*innen, Studierende und Gastwissenschaftler*innen des Göttinger Campus, die gemeinsam daran gearbeitet haben, sehr kurzfristig Lösungen wie alternative Unterkünfte zu finden. Wir sind dankbar für Ihre Hilfe und Kooperation.
Der besondere Dank der Universität gilt der Stadt Göttingen, dem Landkreis Göttingen und der Polizei, die in dieser Situation so schnell reagiert haben. Vielen Dank an die Mitarbeiter*innen des Kampfmittelbeseitigungsdienst, die die Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg entschärft haben. Dank gebührt auch allen Einsatzkräften, Busfahrer*innen und allen anderen, die bis in die Nacht hinein gearbeitet haben, um in Göttingen alles sicher zu machen und die Menschen wieder in ihre Wohnungen zu bringen. Unserer UMG und den von der Evakuierung betroffenen Krankenhäusern wünschen wir viel Kraft bei den anstehenden Rückverlegungen.
Wir hoffen, dass alle Prüfungen und Klausuren oder andere wichtige Termine und Veranstaltungen, die am Donnerstag ausfallen mussten, bald und mit überschaubarem Aufwand für alle Beteiligten nachgeholt werden können.
Die Arbeit hinter dem Einsatz und weitere Informationen finden Sie auf dem LiveBlog der Stadt Göttingen.
Arbeitszeitregelung am Donnerstag, 7. Oktober 2021, für Beschäftigte, die von der Evakuierung betroffen waren
Mitarbeiter*innen, die aufgrund der behördlich angeordneten Evakuierung am Donnerstag, 7. Oktober 2021, nicht in den Räumlichkeiten der Universität arbeiten konnten, erhalten für diesen Arbeitstag die individuelle Sollarbeitszeit angerechnet. Guthabenstunden entstehen nicht. Bitte tragen Sie zum Erreichen der individuellen Sollarbeitszeit eine fiktive „Gehenbuchung“ selbstständig im ESS ein. Die Führungskräfte sind gehalten, die Eintragung in den im November zu versendenden Vorgesetztenlisten zu kontrollieren.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Beschäftigte, die sich vor Ort befunden haben. Mitarbeiter*innen im Homeoffice erfassen wie gewohnt ihre tatsächliche Arbeitszeit.