15. Berufsrechtstagung 2024

Am 6. November 2024 richtete Prof. Dr. Mann (Lehrstuhl für Verwaltungsrecht) in seiner Funktion als Vorsitzender des Wissenschaftlichen Arbeitskreises Berufsrecht beim DWS-Institut zum nunmehr bereits 15. Mal eine Tagung zu Rechtsfragen des Berufsrechts der Freien Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer usw.) in Berlin aus. Nachdem in den letzten Jahren u.a. Themen wie Legal Tech, die Verschwiegenheitspflicht der Freiberufler oder die Stellung der Freien Berufe im europäischen Rechtsvergleich behandelt wurden, stand die Tagung in diesem Jahr unter dem Titel „Das Fremdbesitzverbot im Recht der Freien Berufe“.


Das berufsrechtliche Fremdbesitzverbot sieht vor, dass externe Kapitalgeber keine Gesellschafter einer Berufsausübungsgesellschaft sein dürfen, wenn sie nicht selbst in der Freiberuflergesellschaft beruflich tätig sind. Damit soll vor allem eine Kapitalbeteiligung im Wege des Private Equity (etwa indem sich Versicherungsunternehmen in Anwaltskanzleien, Banken in Wirtschaftsprüferkanzleien oder Pharmaunternehmen in Apotheken „einkaufen“) verhindert werden, damit freiberuflich Tätige bei der Ausübung ihres Berufs nicht von rein kapitalgeleiteten Interessen beeinflusst werden. Das Fremdbesitzverbot soll also die Qualität, Unabhängigkeit und Integrität der freiberuflichen Dienstleistung gewährleisten und so denkbare Interessenkonflikte bereits im Vorfeld vermeiden helfen.


Nach Durchbrechungen im ärztlichen Berufsrecht, insbesondere in Ansehung medizinischer Versorgungszentren, hat die Frage, ob sich Finanzinvestoren an Berufsausübungsgesellschaften beteiligen dürfen, auch bei anderen Freien Berufen zu verstärkten Diskussionen geführt. In einem vom Bayerischen Anwaltsgerichtshof ausgehenden Vorabentscheidungsverfahren hat der Generalanwalt des EuGH im Juli 2024 das ehedem in der BRAO geregelte Fremdbesitzverbot im Berufsrecht der Rechtsanwälte als inkohärent und damit als unionswidrig eingestuft. Diese Einschätzung hat das Potenzial, das bisherige Regulierungsgefüge der Freien Berufe grundlegend zu verändern und die berufliche Unabhängigkeit in Frage zu stellen. Eine Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren wird noch im 4. Quartal 2024 erwartet


Die Tagung griff damit ein hochaktuelles Thema auf und erörterte die Frage nach der Bedeutung des Fremdbesitzverbots für die Zukunft Freier Berufe: Wie kann die berufliche Unabhängigkeit angesichts des wachsenden Kapitalbedarfs einzelner freiberuflicher Segmente weiterhin gewährleistet werden? Mit dem Impulsreferat von Susanne Münch, der für das Berufsrecht der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare zuständigen Referatsleiterin beim BMJ, erfolgte zunächst eine Einführung in den Rechtsstreit vor dem EuGH. Anschließend diskutierten auf dem Podium Andreas Dörschell (Präsident der Wirtschaftsprüferkammer), Dr. Holger Stein (Präsidiumsmitglied der Bundessteuerberaterkammer), Prof. Dr. Karsten Scholz (Leiter der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer) und Prof. Dr. Dirk Uwer (Prozessvertreter der Kläger im AnwGH-Verfahren und vor dem EuGH) untereinander und mit dem Auditorium. Die von Prof. Dr. Mann moderierte Veranstaltung haben 96 Personen in Präsenz besucht, daneben wurde sie als Livestream im Internet übertragen, wozu sich vorab 43 Teilnehmer, u.a. Vertreter der EU-Kommission, angemeldet hatten. Weitere Informationen und ein Video der kompletten Veranstaltung finden sich unter https://www.dws-institut.de/event/berufsrechtstagung-2024/.